Unterbrechung der Straßenreinigung wegen Schnee und Eis


Unterbrechung der Straßenreinigung wegen Schnee und Eis


Schnee und Eis haben in den letzten Wochen den Einsatz des Besenwagens in einigen Bereichen der Stadt unmöglich gemacht. Dies haben einige Bürger unserer Stadt ver-anlasst, auf eine Bestimmung in unserer Gebührensatzung zur Straßenreinigung hin-zuweisen, in der es heißt:
„Wird die Straßenreinigung wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die die Stadt Husum zu vertreten hat, länger als 30 aufeinanderfolgende Tage völlig unterbrochen, so wird die auf den Zeitraum der Unterbrechung entfallende anteilige Gebühr bei der nächsten Berechnung der Gebühr angerechnet.“
Ingolf Clausen aus dem Bauamt erläutert dazu, dass der Schnee zwar „von oben“ ge-kommen ist, höhere Gewalt aber trotzdem nicht vorliegt. Höhere Gewalt sind unab-wendbare Ereignisse wie z.B. Naturkatastrophen, insbesondere Unwetter, Über-schwemmungen usw. Höhere Gewalt setzt einen völlig unerwarteten Eintritt dieser Ereignisse voraus. Wenn mit dem Eintritt dieser Ereignisse gerechnet werden kann, liegt keine höhere Gewalt vor. Dass es bei uns im Winter schneit und friert, ist sicher-lich kein unerwartetes Ereignis und auch dass dieser Winter etwas länger dauert nicht. Von der Stadt kann auch nicht verlangt werden, die Straßen vom Schnee zu befreien um so den Weg frei zu machen für die Kehrmaschine. Daher liegen hier auch keine Gründe vor, die die Stadt zu vertreten hat.

Die Kosten der Straßenreinigung werden im Jahr 2010 voraussichtlich dadurch, dass der Besenwagen im Januar und Februar in vielen Bereichen nicht im Einsatz war, geringer sein, als bei der Festlegung der Gebühr kalkuliert wurde. Den dadurch erzielten Überschuss darf die Stadt nicht als Gewinn behalten, sondern muss diesen einer Gebührenrücklage zuführen. Diese Rücklage wird in den Folgejahren abgebaut und wirkt sich mindernd auf die Gebühren aus. Den Gebührenanteil, den die Betroffenen jetzt zuviel gezahlt haben, werden sie 2011 und ggfs. auch noch in den Folgejahren dadurch zurück bekommen, dass die Gebühren für 2011, 2012 usw. nicht oder geringer angehoben werden.